Vorsorge treffen für den Ernstfall

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Ob Unfall, Krankheit oder Alter – es kann viele Fälle geben, dass man seine persönlichen Angelegenheiten vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr selbst verantworten kann.

Während Eltern für ihre minderjährigen Kinder entscheiden können, trifft das auf Angehörige von Volljährigen nicht mehr zu, wenn keine rechtsgeschäftliche Vollmacht vorliegt oder ein gerichtlich bestellter Betreuer ein-
gesetzt ist.

Unsere Empfehlung: Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, wer im Ernstfall Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln soll. Mit einer Vorsorgevollmacht benennen Sie eine oder mehrere Person(en), die Entscheidungen für Sie treffen kann, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Das sollte selbstverständlich eine Person sein, der Sie voll und ganz vertrauen und die nur in Ihrem Sinne handeln wird. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die meisten Vollmachten mit Eintritt des Todes erlöschen. Wir empfehlen Ihnen eine Vollmacht über den Tod hinaus aus zustellen (dies muss ausdrücklich erwähnt werden), damit auch nach Ihrem Tod die richtigen Entscheidungen getroffen werden können. Nur so ist z.B. die Wohnungskündigung überhaupt möglich.

Unsere Erfahrungen der letzten Jahre haben leider gezeigt, dass die meisten Menschen keine Vorsorge, auch hin-sichtlich ihrer gemieteten Wohnung, getroffen haben. Meist sind es dann die Angehörigen, die neben dem Verlust eines geliebten Menschen nun auch noch vor großen Herausforderungen bezüglich der gemieteten Wohnung, der Bankangelegenheiten und dergleichen stehen.

Eine Vorsorgevollmacht erstreckt sich i.d.R. über gesundheitliche Belange wie z.B. Operationen, medizinische
Behandlungen, lebenserhaltene Maß-nahmen oder die Unterbringung im Pflegeheim. Aber auch Verträge, Versicherungen, Immobilien- und Bankangelegenheiten werden hier geregelt. Solche Vollmachten gibt es im Internet kostenlos als Vorlage.
Eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. Eine Unterschrift des Vollmachtgebers und des Vollmachtnehmers ist ausreichend.

Aber was passiert wenn man plötzlich einen Unfall hat, in den Urlaub gefahren ist und es zu Havarien an den Versorgungsleitungen (Wasser, Elektro oder Gas) kommt oder ein Feuer ausbricht und niemand in Ihrer Wohnung anzutreffen bzw. keiner erreichbar ist?

Neben einer Vorsorgevollmacht ist es für solche Fälle auch wichtig, bei uns eine Kontaktperson zu benennen, die in Notfällen informiert werden kann. Dazu müssen Sie uns nur Namen und Anschrift der betreffenden Person mitteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der zu Kontaktierende von uns benachrichtigt, dass seine Daten von Ihnen hinterlegt werden und schon ist im Notfall alles geregelt.

Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich vertrauensvoll an uns.

 

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